Allgemeine Geschäftsbedingungen
der DMP-Detektei Makowski & Partner
Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei, Ihre Mitarbeiter oder deren Beauftragte ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes gefasst werden. Die DMP Detektei haftet nicht für Schäden Dritter, die diesen auf Grund der Verwendung von Ermittlungsergebnissen gegenüber dem Auftraggeber zustehen.
Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die Detektei nach pflichtgemäßem Ermessen. Insoweit ist die DMP Detektei nicht an die Weisungen des Auftraggebers bezüglich der Art und Weise der Auftragsbearbeitung gebunden. Die DMP Detektei ist nicht verpflichtet die billigste, sondern die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Durchführung des Auftrages zu nutzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich nach Beauftragung der DMP Detektei in der gleichen Sache nicht selbst tätig zu werden, oder Dritte tätig werden zu lassen.
Der Auftraggeber ist sich darüber im Klaren, dass Auskünfte sowie Ergebnisse von Ermittlungen und Observationen sich entweder auf den eigenen Wahrnehmungen der eingesetzten Detektive, auf beigebrachten Beweisunterlagen, sehr oft aber auch auf mündlichen Angaben befragter Personen beruhen und dann nicht schriftlich belegbar sind. Entsprechend kann der Wahrheitsgehalt dieser Aussage von der Detektei, deren Mitarbeitern oder Beauftragten nicht garantiert werden.
Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Detektei ist nach übereinstimmender Auffassung der Vertragsparteien ein Dienstleistungsvertrag.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Detektei mindestens einen Bericht in schriftlicher Form pro Auftrag zu erbringen. Alle Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte.
Die Detektei unterliegt der Schweigepflicht gegenüber Dritter. Diese Schweigepflicht kann nur der Auftraggeber aufheben.
Im Rahmen eines Auftrages darf die DMP Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Auftragsdurchführung eine solche Interessenskollision, so darf die DMP Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Informanten der Detektei.
Der Auftraggeber kann den geschlossenen Detekteivertrag, bzw. Auftrag nur bei Vorliegen und Darlegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die Detektei zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei einen Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf die Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Gegeben falls weitere Verluste im Umfang und Dauer der Tätigkeit werden lediglich mit 50 % der im Auftrag fixierten Aufwendungen berechnet.
Die Erledigung des Auftrags kann von einer angemessenen Vorschusszahlung bzw. von Zahlungen im Auftragsverlauf abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch der Zahlungen kann die Detektei die Arbeit bis zur erneuten Vorschusszahlung unterbrechen.
Sämtliche Recherche- und Ermittlungstätigkeiten, welche zu Festpreisen beauftragt sind, werden grundsätzlich in ihrem Umfang und Tragweite bundesweit durchgeführt. Anknüpfende bzw. weiterführende Nach- und Ausforschungen von Spuren und Hinweisen ins Ausland bedürfen der separaten schriftlichen Beauftragung.
Im Zuge von Anschriften-, Aufenthalts- und Personenermittlungen kann das Auffinden oder die zweifelsfreie Identifikation nicht garantiert werden. Selbstverständlich legen wir Ihnen dennoch ausführlich alle erlangen und gesicherten Erkenntnisse offen.
Bei Observationen und sonstigen Außeneinsätzen beträgt die Mindestzeit pro Einsatz 3 Stunden, zzgl. der Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Kosten für die gefahrenen Kilometer.
An den gesetzlichen Feiertagen, an Sonntagen sowie für die Nachtzeit (20.00 Uhr – 07.00 Uhr) gilt zusätzlich zu dem vereinbarten Stundenhonorar ein 50 %iger Zuschlag als vereinbart. Für Auslandsarbeit bleiben Sonderzuschläge vorbehalten.
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit dem Auftrag bzw. dem Ermittlungsergebnis verfolgt.
Zwingenden Anspruch auf die Anfertigung von visuellem Beweismaterial (Fotos / Videoaufzeichnungen) hat der Auftraggeber nicht, wenn die Anfertigung aus Gründen, welche durch die DMP Detektei nicht zu vertreten sind, z.B. örtliche Gegebenheiten, Witterung, Dunkelheit usw. nicht möglich ist. Auch wird die DMP Detektei keine visuellen Beweismaterialienanfertigen, wenn deren Anfertigung gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt, z.B. in Umkleidekabinen, Solarien usw. Insoweit wird vertraglich nur der schriftliche Tätigkeitsbericht geschuldet, nicht aber visuelle Beweismaterialien.
Die DMP Detektei und der Auftraggeber verpflichten sich beide, über diesen Auftrag und dessen Durchführung absolute Vertraulichkeit zu wahren. Die DMP Detektei unterliegt darüber hinaus absoluter Verschwiegenheit. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen Auftrags- und Berichtsinhalte von beiden Vertragsparteien nicht zur Kenntnis gebracht werden. Hiervon ausgenommen ist der jeweils eigene Rechtsanwalt beider Vertragsparteien. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt den schriftlichen Tätigkeitsbericht Dritten -auch auszugsweise- zugänglich zu machen, zu überlassen, mündliche Inhalte weiterzugeben oder Einsicht zu gewähren. Der Auftraggeber haftet der DMP Detektei gegenüber für Schäden -gleich welcher Art- die durch die Verletzung dieser Schweigepflicht entstehen. Die DMP Detektei ist nicht verpflichtet dem Auftraggeber irgendeine Aufklärung über Informationsquellen zu geben, welche für die Bearbeitung genutzt wurden.
Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber vor Arbeitsbeginn der DMP Detektei weniger als 2 Werktage vor dem geplanten Einsatzbeginn, so ist eine Pauschale für Vorbereitungs-/Planungszeit und Bereitstellung der Einsatzkräfte in Höhe von sechs Stundenverrechnungssätze zzgl. MwSt. je vertraglich vereinbartem Detektiv-Sachbearbeiter bzw. 50% eines vereinbarten Pauschal- oder Grundhonorars zzgl. MwSt. zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich der DMP Detektei sofort und unaufgefordert jede Änderung des Sachverhaltes mitzuteilen, welcher der Beauftragung zugrunde liegt. Der Auftraggeber weiß, dass sich die Detektive bei einer PKW-Beobachtung an die gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung halten müssen und keinerlei Sonderrechte haben. Dem Auftraggeber ist weiterhin bekannt, dass die Detektive die Anweisung haben, eine PKW-Beobachtung abzubrechen, wenn die weitere Beobachtung eine grobe Verletzung der STVO notwendig machen würde. Der Auftraggeber erkennt auch die Zweckmäßigkeit an, eine Beobachtung abzubrechen, um ein Auffallen oder gar Erkannt werden zu vermeiden.
Entstehen der DMP Detektei bei der Durchführung des Auftrages auftragsbezogene Nebenkosten z.B. Kosten für Hotelübernachtungen der jeweils zur Verfügung stehenden mittleren Preiskategorie, Gebühren bei Ämtern / Behörden, Kosten für Restaurantbesuche im Observationsverlauf, soweit diese notwendig waren, Kosten für die Nutzung von öffentl. Verkehrsmitteln, Flugkosten o.ä., so werden diese Kosten, gegen Vorlage einer Rechnungskopie, an den Auftraggeber weiterberechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Kosten zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu tragen.
Werden die eingesetzten Detektive infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch persönliche Anhörung oder zusätzliche schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, z.B. Anfertigung zusätzlicher Versicherungen an Eides Statt o.ä., so ist der Auftraggeber verpflichtet diesen Zeitaufwand und die Auslagen nach den Konditionen des Vertrages zu vergüten. Bereits durch das Gericht gezahlte Entschädigungen werden voll angerechnet.
Sofern der Auftraggeber personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, willigt er mit Auftragserteilung der Speicherung dieser ein. Die DMP Detektei verwendet diese nur zur Beantwortung des erteilten Auftrages, zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages und für die technische Administration. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist oder der Auftraggeber zuvor eingewilligt hat. Der Auftraggeber hat das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn seine Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist oder spätestens jedoch nach Einhaltung der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Rechnungslegung.
Der Auftraggeber willigt mit Unterzeichnung des Auftrags in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Detektei ein und bestätigt die Kenntnisnahme dieser.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
